Baden-Würrtemberg und die Freiheit

Wer braucht schon Demonstrationen, wenn jeder (96%) einen Job hat? Schließlich kann man sich so den universellen Traum vom Häuslebau (Eigenheim) erfüllen! Und wer könnte in Anbetracht dieser erfüllenden Perspektive noch unglücklich sein und demonstrieren? Das müssen dann doch alles Terroristen sein.

Das Mag wohl der ein odere andere CDU Politiker aus BaWü als sie auf die Idee kamen einen Entwurf zu einem neuen Polizeigesetz vorzulegen, welches das Demonstrationsverbot erheblich einschränken soll:

  • Die Polizei soll das Recht erhalten, ohne jede Voraussetzung auf jeglicher Versammlung unter freiem Himmel mit Videokameras Übersichtsaufnahmen von der Versammlung und ihrem Umfeld anzufertigen und die Videoaufnahmen aufzuzeichnen. Voraussetzung soll nicht mehr sein, dass tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von bestimmten Personen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Die Identifizierung von Teilnehmern mithilfe der Aufnahmen ist zulässig.
  • Die Polizei darf Daten über Teilnehmer aufschreiben, diese anhalten und befragen, ihren Ausweis kontrollieren und auf die Polizeidienststelle mitnehmen sowie sie filmen, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass von ihnen erhebliche Gefahren ausgehen. Sogar „verdeckte Bild- und Tonaufnahmen“ werden zugelassen. All dies soll ihn ähnlicher Form auch für Versammlungen in geschlossenen Räumen gelten.
  • In der Anmeldung von Versammlungen unter freiem Himmel muss künftig angegeben werden:
    1. der Ort der Versammlung,
    2. der Zeitpunkt des Beginns der Versammlung,
    3. das Versammlungsthema,
    4. Name, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit des Veranstalters,
    5. Name, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit der Person, die die Versammlung
    leitet, auf Anforderung auch Geburtsort und Geburtstag,
    6. die erwartete Zahl der teilnehmenden Personen,
    7. der beabsichtigte Ablauf der Versammlung,
    8. die zur Durchführung der Versammlung mitgeführten Gegenstände oder die verwendeten
    technischen Hilfsmittel und
    9. die vorgesehene Zahl von Ordnern,
    10. der beabsichtigte Streckenverlauf,
    11. auf Anforderung Familiennamen, Vornamen, Geburtsnamen, Geburtsdaten, Geburtsorte und Anschriften der Ordner (diese Personen sollen wohl gegen diverse Dateien abgeglichen werden; es ist nicht festgelegt, was mit diesen Daten geschehen soll).
  • Bei allen Einladungen zu öffentlichen Versammlungen soll der Name des Veranstalters angegeben werden müssen, auch bei privaten Einladungen über Telefonketten, SMS oder E-Mail.

Quelle: Daten-Speicherung.de

Also auf Leute, jetzt ist der Moment nochmal entspannt demonstrieren zu gehen. Vielleicht ja sogar eben gegen diesen Gesetzesentwurf. Denn neben den Plänen zum Demonstrationsrecht bleibt da nicht viel zum Lachen übrig. Mal abgesehen für die netten Herren in Grün. Aber das Freiheit so langsam vom Aussterben bedroht ist, weis man ja inzwischen.