Die letzten Tage kam ich dank liebenswerter Ablenkung so gar nich dazu hier etwas zu schreiben und der folgende Link wird daher dem ein oder anderen nicht mehr ganz taufrisch erscheinen. Brandaktuell ist er aber dennoch und ich muss ihn einfach posten – wenn auch nur um ihn selbst bei Schocklust wiederzufinden.
Wunschliste des BKA im Klartext bei Daten-Speicherung.de oder hier in der erweiterten Postansicht,
Das Bundeskriminalamt soll im Einzelnen die folgenden Mittel anwenden dürfen:
- Persönliche Daten sammeln
- Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben)
- die Identität von Personen feststellen und Berechtigungsscheine prüfen
- Personen erkennungsdienstlich behandeln, das heißt u.a.
- der Person Fingerabdrücke abnehmen,
- der Person Handflächenabdrücke abnehmen,
- Foto der Person aufnehmen,
- Videoaufzeichnung der Person aufnehmen,
- äußere körperliche Merkmale der Person feststellen,
- Messungen an der Person vornehmen,
- die Stimme der Person aufzeichnen.
- Personen vorladen (diese sind verpflichtet, zu erscheinen)
- Besondere Mittel der Datenerhebung anwenden, darunter
- langfristige Observation von Personen
- geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen
- sonstige Observationsmittel einsetzen wie GPS-Wanzen
- Beamte („verdeckte Ermittler“) und Privatpersonen („Vertrauenspersonen“) einsetzen, die sich das Vertrauen des Betroffenen durch Täuschung erschleichen und mit dem Betroffenen auch Wohnungen betreten dürfen; verdeckte Ermittler dürfen auch falsche Papiere benutzen
- Personen zur geheimen polizeilichen Beobachtung ausschreiben
- Datenbestände jeder Behörde, jedes Unternehmens und jeder Privatperson erheben, um sie nach bestimmten Merkmalen zu rastern (Rasterfahndung)
- heimlich Computer und andere Geräte überwachen und Daten auslesen
- Telefon, Handy, E-Mail, Internet und andere Telekommunikation überwachen
- Verbindungsdaten abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
- Standortdaten von Handys abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
- Internet-Nutzungsdaten abrufen, z.B. von Google und eBay
- Handys identifizieren und lokalisieren („IMSI-Catcher“)
- Platzverweise erteilen
- Personen in Gewahrsam nehmen
- Personen durchsuchen
- Sachen in Abwesenheit des Eigentümers geheim durchsuchen
- Sachen sicherstellen
- Wohnungen durchsuchen. Bei der Durchsuchung einer Wohnung hat der Wohnungsinhaber das Recht, anwesend zu sein. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar hinzuzuziehen.
- Das BKA darf erlangte Daten an jede öffentliche Stelle zur Abwehr einer erheblichen Gefahr und zur Strafverfolgung weiter geben. Das gilt auch für „Zufallsfunde“. Das BKA darf erlangte Daten auch an die Geheimdienste für deren Zwecke weiter geben.